Batteriegesetz
Mit dem Batteriegesetz (BattG), gültig ab dem 01.12.2009 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz geleistet – es reglementiert die Vorschriften zur Altbatterieentsorgung und transformiert die seit 1998 bestehende Batterieverordnung in nationales Recht. Mit Hilfe zentraler Sammelstellen gelingt es einen Teil der Altbatterien professionell zu recyceln und somit die Umwelt und wichtige Rohstoffe zu schützen. Auch unser Kreislauf ist sicher – kostenlose Behälterbereitstellung und Abholung erhalten Sie bei:
CCR- Rebat
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